Für Eigentümergemeinschaften / Miethausverwaltung / Sondereigentumsverwaltung
In Eigentümergemeinschaften sowie bei Miethausverwaltung und Sondereigentumsverwaltung können nachfolgende Dienstleistungen anfallen. Diese Dienstleistungen sind nicht in der Verwalter-Grundvergütung enthalten.
Das „Leistungsverzeichnis rund um die Immobilienverwaltung & Bewirtschaftung mit den jeweils aktuellen Konditionen und/oder Ergänzungen“ ist auf der Homepage www.greenhoustec.de veröffentlicht. Es wird jeweils die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer berechnet.
Stand: gültig ab 01.01.2025
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Neuaufnahme der LiegenschaftDie erstmalige Aufnahme der Liegenschaft, die Aufarbeitung und Überprüfung der Unterlagen, Digitalisierung von Unterlagen sowie die Einarbeitung in die Geschäftsvorgänge werden nach Aufwand abgerechnet, bzw. wird mit einer Mindestpauschale in Rechnung gestellt.
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500,00 € | 95,00 € | 595,00 € |
NachbuchungenErforderliche Buchungsarbeiten (Nachbuchungen von Belegen, Kontoauszüge etc.) und Abrechnungserstellung für den Zeitraum vor Übernahme der Verwaltertätigkeit. Abrechnung nach Aufwand.
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Beschaffung, Erstellung oder Wiederherstellung fehlender UnterlagenDie Beschaffung, Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Unterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind, werden nach Aufwand berechnet. |
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Beschluss-SammlungDie Nachholung von Eintragungen in die Beschluss-Sammlung, die vor Beginn des Verwalteramtes hätten erfolgen müssen, werden nach Aufwand berechnet.
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Die erstmalige Aufnahme der Liegenschaft, die Aufarbeitung und Überprüfung der Unterlagen, Digitalisierung von Unterlagen sowie die Einarbeitung in die Geschäftsvorgänge werden nach Aufwand abgerechnet, bzw. wird mit einer Mindestpauschale in Rechnung gestellt.
Erforderliche Buchungsarbeiten (Nachbuchungen von Belegen, Kontoauszüge etc.) und Abrechnungserstellung für den Zeitraum vor Übernahme der Verwaltertätigkeit. Abrechnung nach Aufwand.
Die Beschaffung, Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Unterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind, werden nach Aufwand berechnet.
Die Nachholung von Eintragungen in die Beschluss-Sammlung, die vor Beginn des Verwalteramtes hätten erfolgen müssen, werden nach Aufwand berechnet.
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Informationspflichten / Zustellung von UnterlagenFür die unverzügliche Informationspflicht gegenüber den Eigentümern gemäß WEG § 44 und sonstige verpflichtende Zustellungen, werden die Kosten pro Einheit auf Rechnung an die Eigentümergemeinschaft abgerechnet.
Die Kosten für diesen Mehraufwand kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß WEG § 16 Absatz 2 nach einem entsprechenden Mehrheitsbeschluss an den säumigen Eigentümer/in als Verursacher/in auferlegen. |
8,50 € | 1,62 € | 10,12 € |
BenachrichtigungenFür die Zustellung von amtlichen Informationen, z.B. Benachrichtigungen über Bauanträge angrenzender Grundstücksbebauungen (wegen evtl. Einspruchsmöglichkeiten der angrenzenden Eigentümer), werden die Kosten pro Einheit wie folgt abgerechnet:
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8,50 € | 1,62 € | 10,12 € |
Ankündigung von Erhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen gegenüber Dritten (z.B. Mieter)Erhaltungsmaßnahmen sind Dritten (z. B. Mietern) rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahmen, in Textform anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.
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8,50 € | 1,62 € | 10,12 € |
Korrespondenz an eine Mehrheit von Mitgliedern einer Teil- oder SondereigentumseinheitSteht ein Sonder- oder Teileigentumseinheit einer Mehrheit von Eigentümern zu (z. B. Erbengemeinschaft oder Personen mit unterschiedlichen Zustelladressen) und wird die Zusendung der Unterlagen an alle Mitglieder dieser Einheit gewünscht, werden pro weitere Zustellung/pro Mitglied der Einheit wie folgt abgerechnet:
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8,50 € | 1,62 € | 10,12 € |
Auskunftsgesuche / Zuleitung von UnterlagenDie Zustellung per E-Mail an Eigentümer erfolgt gratis. Rechnungsstellung nur bei Briefzustellung:
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50,00 € | 9,50 € | 59,50 € |
Für die unverzügliche Informationspflicht gegenüber den Eigentümern gemäß WEG § 44 und sonstige verpflichtende Zustellungen, werden die Kosten pro Einheit auf Rechnung an die Eigentümergemeinschaft abgerechnet.
Für die Zustellung von amtlichen Informationen, z.B. Benachrichtigungen über Bauanträge angrenzender Grundstücksbebauungen (wegen evtl. Einspruchsmöglichkeiten der angrenzenden Eigentümer), werden die Kosten pro Einheit wie folgt abgerechnet:
Erhaltungsmaßnahmen sind Dritten (z. B. Mietern) rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahmen, in Textform anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.
Steht ein Sonder- oder Teileigentumseinheit einer Mehrheit von Eigentümern zu (z. B. Erbengemeinschaft oder Personen mit unterschiedlichen Zustelladressen) und wird die Zusendung der Unterlagen an alle Mitglieder dieser Einheit gewünscht, werden pro weitere Zustellung/pro Mitglied der Einheit wie folgt abgerechnet:
Die Zustellung per E-Mail an Eigentümer erfolgt gratis. Rechnungsstellung nur bei Briefzustellung:
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Begehungen / SicherheitskontrollenObjektbegehungen und notwendige Sicherheitskontrollen gefahrgeneigter Flächen, Bau- und Einrichtungsstelle (Bestandteile) von Fall zu Fall (bei erkennbarem Bedarf) vornehmen. Damit verbundene Kosten werden nach Aufwand vom Verwalter abgerechnet. Der Verwalter behält sich vor, ggf. hierfür geeignete Fachleute, auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft bzw. Miethauseigentümer, zu beauftragen.
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Teilnahme an Beiratssitzungen (auf Wunsch vom Verwaltungsbeirat)Die Teilnahme an mehr als einer vom Verwaltungsbeirat einberufenen Sitzung pro Kalenderjahr, wird jede weitere Teilnahme nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Beiratssitzungen sind während der Bürozeiten durchzuführen.
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Hybrid-EigentümerversammlungVorbereitung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen, die nicht ausschließlich in Präsenz abgehalten werden, sondern die nach einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft nach WEG § 23 Abs. 1 S.2 neben Präsenzteilnehmern auch weitere Teilnahme durch elektronische Kommunikation ermöglicht.
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Außerordentliche-/Folge-/Wiederholungsversammlungen/UmlaufbeschlüsseEine "Ordentliche Eigentümerversammlung" pro Jahr ist mit der Verwalter-Grundvergütung abgegolten. Für jede weitere Wiederholungsversammlung, Außerordentliche Eigentümerversammlung oder Fortsetzungsversammlung sowie für die Durchführung von Umlaufbeschlüssen, einschließlich aller Vorbereitungs- und Nachbearbeitungsarbeiten, die sich als notwendig erweisen oder von der Eigentümergemeinschaft gewünscht werden, erhält die Verwaltung eine zusätzliche Vergütung. Abrechnung nach Aufwand (zzgl. Auslagen)
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Eigentümerversammlung / AntragseinreichungAnträge können ganzjährig eingereicht werden, damit diese rechtzeitig für die Tagesordnung zur "Ordentlichen Eigentümerversammlung" aufgenommen und vorbereitet werden können. Dies sollte möglichst bis zum 31.01. erfolgen. Anträge, die erst nach bereits erfolgtem Versand der Einladung eingereicht werden, führen zu einem Mehraufwand, da die Tagesordnung nochmals geändert und an alle Miteigentümer versandt werden muss.
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8,50 € | 1,62 € | 10,12 € |
Objektbegehungen und notwendige Sicherheitskontrollen gefahrgeneigter Flächen, Bau- und Einrichtungsstelle (Bestandteile) von Fall zu Fall (bei erkennbarem Bedarf) vornehmen. Damit verbundene Kosten werden nach Aufwand vom Verwalter abgerechnet.
Der Verwalter behält sich vor, ggf. hierfür geeignete Fachleute, auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft bzw. Miethauseigentümer, zu beauftragen.
Die Teilnahme an mehr als einer vom Verwaltungsbeirat einberufenen Sitzung pro Kalenderjahr, wird jede weitere Teilnahme nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Beiratssitzungen sind während der Bürozeiten durchzuführen.
Vorbereitung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen, die nicht ausschließlich in Präsenz abgehalten werden, sondern die nach einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft nach WEG § 23 Abs. 1 S.2 neben Präsenzteilnehmern auch weitere Teilnahme durch elektronische Kommunikation ermöglicht.
Eine "Ordentliche Eigentümerversammlung" pro Jahr ist mit der Verwalter-Grundvergütung abgegolten.
Für jede weitere Wiederholungsversammlung, Außerordentliche Eigentümerversammlung oder Fortsetzungsversammlung sowie für die Durchführung von Umlaufbeschlüssen, einschließlich aller Vorbereitungs- und Nachbearbeitungsarbeiten, die sich als notwendig erweisen oder von der Eigentümergemeinschaft gewünscht werden, erhält die Verwaltung eine zusätzliche Vergütung.
Abrechnung nach Aufwand (zzgl. Auslagen)
Anträge können ganzjährig eingereicht werden, damit diese rechtzeitig für die Tagesordnung zur "Ordentlichen Eigentümerversammlung" aufgenommen und vorbereitet werden können. Dies sollte möglichst bis zum 31.01. erfolgen.
Anträge, die erst nach bereits erfolgtem Versand der Einladung eingereicht werden, führen zu einem Mehraufwand, da die Tagesordnung nochmals geändert und an alle Miteigentümer versandt werden muss.
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Verwalterzustimmungen bei Veräußerungen von Wohn- und TeileigentumDie Bearbeitung von Eigentumsübergängen, sofern eine Zustimmung der Verwaltung lt. Teilungserklärung zur Veräußerung notwendig ist. Dazu gehören:
Die Kosten werden pauschal an die Eigentümergemeinschaft berechnet:
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245,00 € | 46,55 € | 291,55 € |
Die Bearbeitung von Eigentumsübergängen, sofern eine Zustimmung der Verwaltung lt. Teilungserklärung zur Veräußerung notwendig ist. Dazu gehören:
Die Kosten werden pauschal an die Eigentümergemeinschaft berechnet:
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Neuanstellungen bei der GdWE von „Geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“ (Minijob)Organisation, unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Mindestlohngesetz): Erstellen Arbeitsvertrag, Leistungsbeschreibung, Abstimmung mit Beirat/Eigentümer, Anmeldungen etc. (erfolgsoffen) Abrechnung: pro Neueinstellung / pro Beschäftigungsverhältnis
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240,00 € | 45,60 € | 285,60 € |
Organisation pro Abrechnungsjahr „Geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“ (Minijob)Organisation, unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Mindestlohngesetz): Überwachung Rapporte, diverse Meldungen, Änderungen, monatliche Zahlungen, Lohnunterlagen, Urlaub, Krankheit, U2 Erstattungen, Elterngeld etc. Abrechnung: pro Abrechnungsjahr / pro Beschäftigungsverhältnis
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240,00 € | 45,60 € | 285,60 € |
Steuerliche AngelegenheitenIn steuerlichen Angelegenheiten einschließlich der Lohnbuchhaltung der Angestellten des Liegenschaftseigentümers (Miethaus) darf die Verwaltung einen Steuerberater nach dessen Gebührenordnung auf Kosten des Liegenschaftseigentümers hinzuziehen. |
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SozialversicherungsprüfungenBereitstellung der Unterlagen / Erläuterungen / pro Prüfung
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150,00 € | 28,50 € | 178,50 € |
Haushaltsnahe Dienstleistungen lt. § 35a EStGDie Ausweisung der "Haushaltsnahen Dienstleistungen" nach § 35a EStG wird abgerechnet pro Einheit.
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6,00 € | 1,14 € | 7,14 € |
Organisation, unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Mindestlohngesetz): Erstellen Arbeitsvertrag, Leistungsbeschreibung, Abstimmung mit Beirat/Eigentümer, Anmeldungen etc. (erfolgsoffen)
Organisation, unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Mindestlohngesetz): Überwachung Rapporte, diverse Meldungen, Änderungen, monatliche Zahlungen, Lohnunterlagen, Urlaub, Krankheit, U2 Erstattungen, Elterngeld etc.
In steuerlichen Angelegenheiten einschließlich der Lohnbuchhaltung der Angestellten des Liegenschaftseigentümers (Miethaus) darf die Verwaltung einen Steuerberater nach dessen Gebührenordnung auf Kosten des Liegenschaftseigentümers hinzuziehen.
Bereitstellung der Unterlagen / Erläuterungen / pro Prüfung
Die Ausweisung der "Haushaltsnahen Dienstleistungen" nach § 35a EStG wird abgerechnet pro Einheit.
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Bearbeitung von Bankrücklastschriften – Eigentümer / MieterDie Rücklastschriftgebühren der Bank – Weiterberechnung an Verursacher/in (Eigentümer/in - Mieter/in – Vermieter/in) zzgl. Buchungspauschale der Verwaltung.
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15,00 € | 2,85 € | 17,85 € |
Mahnungen – an säumige Eigentümer / Mieter – je MahnungDie Mahngebühren werden bei den Betriebskostenvorauszahlungen in Abzug gebracht.
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10,00 € | 1,90 € | 11,90 € |
Bearbeitung von Ratenzahlungsvereinbarungen – Eigentümer / MieterDie Berechnung erfolgt pro Ratenzahlungsvereinbarung wie folgt:
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50,00 € | 9,50 € | 59,50 € |
Übergabe an Rechtsanwalt – von säumigen Eigentümern / MieternBearbeitung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Übergabe an einen Rechtsanwalt. Die Berechnung erfolgt pro Vorgang wie folgt:
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250,00 € | 47,50 € | 297,50 € |
SonderumlagenDie Bearbeitung von beschlossenen Sonderumlagen wird nach Aufwand abgerechnet: Hierzu zählen z. B. Berechnung, Aufstellung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Überwachung des Zahlungseingangs und buchhalterische Darstellung in der Abrechnung.
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Die Rücklastschriftgebühren der Bank – Weiterberechnung an Verursacher/in (Eigentümer/in - Mieter/in – Vermieter/in) zzgl. Buchungspauschale der Verwaltung.
Die Mahngebühren werden bei den Betriebskostenvorauszahlungen in Abzug gebracht.
Die Berechnung erfolgt pro Ratenzahlungsvereinbarung wie folgt:
Bearbeitung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Übergabe an einen Rechtsanwalt. Die Berechnung erfolgt pro Vorgang wie folgt:
Die Bearbeitung von beschlossenen Sonderumlagen wird nach Aufwand abgerechnet: Hierzu zählen z. B. Berechnung, Aufstellung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Überwachung des Zahlungseingangs und buchhalterische Darstellung in der Abrechnung.
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Archivierungs- und Entsorgungspauschale pro Jahr / Objekt
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25,00 € | 4,75 € | 29,75 € |
Sachmittel-Mindestpauschale / pro Jahr / pro Einheitz. B. Porto, Telefon, Internet, Web-Portal, Büromaterial, Fahrt- und sonstige Nebenkosten
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15,00 € | 2,85 € | 17,85 € |
Mieterwechsel (innerhalb der WEG-Verwaltung)Neuanlage / Datenerfassung / Information an Dienstleister für zeitanteilige Heiz-/Wasserkostenabrechnung / ggf. Zuleitung von Unterlagen - z. B. Datenschutzerklärung.
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75,00 € | 14,25 € | 89,25 € |
Zu spät gemeldete Mieterwechsel (innerhalb der WEG-Verwaltung)Führen zu einem erheblichen Mehraufwand, welcher wie folgt berechnet wird:
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120,00 € | 22,80 € | 142,80 € |
Trinkwasseruntersuchung / alle 3 Jahre lt. gesetzl. Verordnung - pro Untersuchungsrechnung
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75,00 € | 14,25 € | 89,25 € |
Energieausweis / derzeit alle 10 JahreBeantragung / Verlängerung – bei zentraler Heizungsversorgung / pro Einheit: Beantragung / Verlängerung – bei Etagenheizung (dezentral) / nach Aufwand
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15,00 € | 2,85 € | 17,85 € |
Verkehrssicherungspflicht – Gebrauchsfähigkeitsprüfung lt. TRGI bei GasanlagenGemäß der Technischen Richtlinien der Gasinstallation (TRGI) müssen Betreiber alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchführen lassen.
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75,00 € | 14,85 € | 89,25 € |
Zensus – Datenerhebung durch Statistisches Landesämter / ca. alle 10 JahreAls Auskunftspflichtige gelten sowohl Eigentümer/innen als auch Verwaltungen oder sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnraum. Die statistischen Landesämter fordern zunächst Gebäudedaten sowie Bestands- und Eigentümerlisten bei den Verwaltungen an. Weitere Auskünfte werden durch die statistischen Landesämter im Anschluss bei den Eigentümern / Mietern angefordert. Für die Bearbeitung und Bereitstellung der geforderten Daten wird eine Pauschale pro Einheit abgerechnet:
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20,00 € | 3,80 € | 23,80 € |
z. B. Porto, Telefon, Internet, Web-Portal, Büromaterial, Fahrt- und sonstige Nebenkosten
Neuanlage / Datenerfassung / Information an Dienstleister für zeitanteilige Heiz-/Wasserkostenabrechnung / ggf. Zuleitung von Unterlagen - z. B. Datenschutzerklärung.
Führen zu einem erheblichen Mehraufwand, welcher wie folgt berechnet wird:
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Baubetreuung bei Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bzw. baulichen VeränderungenFür die Mitwirkung an Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bzw. baulichen Veränderungen entstehen Regiekosten. Der Verwalter fungiert stets nur als Vertreter des Bauherrn und erbringt keine ingenieurtechnischen Leistungen im Sinne der HOAI. Bei Hinzuziehen von Sonderfachleuten: Abrechnung 3 % aus der Gesamtsumme der Maßnahme zzgl. MwSt. Ohne Unterstützung von Sonderfachleuten: Abrechnung 6 % zzgl. MwSt. der Gesamtsumme der Maßnahme.
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Objektbesichtigungen im Zusammenhang der Instandhaltungs- und BaubetreuungsmaßnahmenDiese werden nach Aufwand zzgl. Fahrtkosten berechnet.
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Führung von zusätzlichen Rücklagen-KontenWerden weitere Rücklagen gebildet, die nicht sämtliche Mitglieder der Eigentümergemeinschaft betreffen, beträgt die Vergütung pro Rücklage / pro Jahr / pauschal:
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75,00 € | 14,25 € | 89,25 € |
Bauliche Veränderungen nach WEG § 20 Abs. 2Beratung zur Rechtslage und technischen Machbarkeit für bauliche Maßnahmen einzelner Eigentümer:
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80,00 € | 15,20 € | 95,20 € |
Aufstellung ErhaltungsplanesDie Aufstellung eines Erhaltungsplanes über einen bestimmten Zeitraum mit Schätzung der zu erwartenden Kosten wird nach Aufwand abgerechnet.
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GewährleistungsansprücheVerfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauträgern oder Handwerkern: Abrechnung nach Aufwand (zzgl. Auslagen).
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VersicherungsschädenDie Koordination für die Abwicklung von Versicherungsschäden im Gemeinschafts- und/oder Sondereigentum wird wie folgt pro Schadensfall berechnet:
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250,00 € | 47,50 € | 297,50 € |
Für die Mitwirkung an Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bzw. baulichen Veränderungen entstehen Regiekosten. Der Verwalter fungiert stets nur als Vertreter des Bauherrn und erbringt keine ingenieurtechnischen Leistungen im Sinne der HOAI.
Bei Hinzuziehen von Sonderfachleuten: Abrechnung 3 % aus der Gesamtsumme der Maßnahme zzgl. MwSt.
Ohne Unterstützung von Sonderfachleuten: Abrechnung 6 % zzgl. MwSt. der Gesamtsumme der Maßnahme.
Diese werden nach Aufwand zzgl. Fahrtkosten berechnet.
Werden weitere Rücklagen gebildet, die nicht sämtliche Mitglieder der Eigentümergemeinschaft betreffen, beträgt die Vergütung pro Rücklage / pro Jahr / pauschal:
Beratung zur Rechtslage und technischen Machbarkeit für bauliche Maßnahmen einzelner Eigentümer:
Die Aufstellung eines Erhaltungsplanes über einen bestimmten Zeitraum mit Schätzung der zu erwartenden Kosten wird nach Aufwand abgerechnet.
Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauträgern oder Handwerkern: Abrechnung nach Aufwand (zzgl. Auslagen).
Die Koordination für die Abwicklung von Versicherungsschäden im Gemeinschafts- und/oder Sondereigentum wird wie folgt pro Schadensfall berechnet:
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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Objektbetreuer/in | 70,00 € | 13,30 € | 83,30 € |
Verwalter/in / Versammlungsleiter/in / Techniker/in | 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
Notruf - Einsätze / Außerhalb der Bürozeiten
Montag bis Freitag: 50 % Aufschlag Sonn- und Feiertage: 100 % Aufschlag |
Montag bis Freitag: 50 % Aufschlag
Sonn- und Feiertage: 100 % Aufschlag
Beschreibung | Netto | Mehrwertsteuer | Brutto |
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pro Kopie DIN A4 - s/w | 0,50 € | 0,10 € | 0,60 € |
pro Kopie DIN A4 - farbig | 1,00 € | 0,19 € | 1,19 € |
pro Kopie DIN A3 - s/w | 0,70 € | 0,13 € | 0,83 € |
pro Kopie DIN A3 - farbig | 1,50 € | 0,29 € | 1,79 € |
Laminieren DIN A4 inkl. Material | 3,00 € | 0,57 € | 3,57 € |
Bearbeitung pro Einheit | 1,50 € | 0,29 € | 1,79 € |
zzgl. anfallende Portokosten |
Beschreibung | |||
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GrundbucheintragungenDie Vornahme sowie Nachholung erforderlicher Eintragungen von Beschlüssen und Vereinbarungen im Grundbuch, insbesondere nach WEG § 10 Abs. 3, wird im Einzelfall und nach Aufwand berechnet.
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Vertragswechsel mit Versorgern und DienstleisternVertragswechsel zur Kosteneinsparung für die Gemeinschaft werden im Einzelfall und nach Aufwand berechnet.
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RechtsstreitführungenGerichtliche Geltendmachung von Rückständen, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder Versteigerungsterminen.
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Haus- und NutzungsordnungDer Aufwand für Abmahnungen bei Verstößen gegen die Haus- und Nutzungsordnung, die Zuarbeit oder Abstimmung mit Rechtsanwälten und die Wahrnehmung von Terminen zur mündlichen Verhandlung vor Gericht, werden nach Aufwand berechnet.
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Sonstige Bearbeitungskosten / Unvorhersehbare Anforderungen o. ÄnderungenBearbeitungskosten für Anliegen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, sowie für zukünftige Anforderungen und Änderungen durch den Gesetzgeber, werden nach Aufwand berechnet.
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Sonderleistungen gegenüber einzelnen Eigentümern / oder MieternAbrechnung nach Aufwand (zzgl. Auslagen) Rechnungsstellung an Auftraggeber/in |
Die Vornahme sowie Nachholung erforderlicher Eintragungen von Beschlüssen und Vereinbarungen im Grundbuch, insbesondere nach WEG § 10 Abs. 3, wird im Einzelfall und nach Aufwand berechnet.
Vertragswechsel zur Kosteneinsparung für die Gemeinschaft werden im Einzelfall und nach Aufwand berechnet.
Gerichtliche Geltendmachung von Rückständen, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder Versteigerungsterminen.
Der Aufwand für Abmahnungen bei Verstößen gegen die Haus- und Nutzungsordnung, die Zuarbeit oder Abstimmung mit Rechtsanwälten und die Wahrnehmung von Terminen zur mündlichen Verhandlung vor Gericht, werden nach Aufwand berechnet.
Bearbeitungskosten für Anliegen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, sowie für zukünftige Anforderungen und Änderungen durch den Gesetzgeber, werden nach Aufwand berechnet.
Abrechnung nach Aufwand (zzgl. Auslagen) Rechnungsstellung an Auftraggeber/in
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